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Durch die Aneignung des Begriffes „Leverkusener Kreis“, durch eine kleine
Gruppe, ist es in der Vergangenheit zu einigen Irritationen gekommen die, wenn
auch vermindert, bis zum heutigen Tag anhalten. Aus Anlass der Veröffentlichung
des Programms und der Satzung des „Leverkusener Kreises e.V.“ und dem zeitlichen
Betreiben eines Forums unter der Bezeichnung FSG stelle ich fest:
Wir distanzieren uns ausdrücklich von dem Programm und der Satzung des
„Leverkusener Kreises e.V.“ Alleiniges Organ der FSG ist der Internetauftritt
unter
www.fsg-web.de
und dem dort implementierten Forum.
Zur Information untenstehend Auszüge aus Programm und Satzung des sog.
„Leverkusener Kreises e.V.). Eine Kommentierung unserseits erübrigt sich.
Auszüge aus dem Programm des sog. „Leverkusener Kreises e.V.“
…Schaffung eines Friedensvertrages und Erlangung der Souveränität in Verbindung
mit einer Bundesdeutschen Verfassung..
…Wir setzen uns für die Abschaffung des Föderalismus in bundespolitischen
Entscheidungen ein und fordern eine Zusammenführung der Bundesländer auf max.
8..
…fiskalisch vollständige Aufhebung des
Bankgeheimnisses (unter konsequentem Schutz der Privatsphäre)
…Steuerung von Unternehmensansiedlungen und Menschen,…
…Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung
der Bedürfnisse aller unter Abschaffung des Zinses.
…Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Missbrauch des
Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz und kann zur Enteignung
führen um es im volkswirtschaftlich dienlichen Sinn einzusetzen….
…Die Eltern sind für die Erziehung und Bildung Ihrer Kinder hauptverantwortlich
und für die Einhaltung ihrer Pflichten haftbar zu machen.
…Wenn die politischen Ziele der EU denen der BRD zuwider laufen gilt für die BRD
deutsches Recht und Gesetz (nationale
Interessen haben den Vorrang vor EU - Interessen).
…Eltern haben einen Befähigungsnachweis zu ihren
Pflichten der Kindererziehung zu erbringen…
…Die körperliche Unversehrtheit und geistige Entwicklung und Förderung
von Kindern ist regelmäßig zu überwachen.
Eltern, die ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen sind die Kinder zu entziehen.
Kann oder will jemand sein Herkunftsland nicht benennen, kann dieser bis zur
Aufklärung in Beugehaft genommen werden. Bei der Integrationspolitik ist darauf
zu achten, die Zuwanderer räumlich zu verteilen und nicht zu "gettoisieren".
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Auszug aus der Satzung des „Leverkusener Kreises“
Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten
zuständig:
1.
Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das
nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes;
Entlastung des Vorstandes;
2.
Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages;
3.
Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;
4.
Beschlussfassung über Änderungen der erweiterten Satzung und über die
Auflösung des Vereines;
5.
Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Ablehnung des
Aufnahmeantrages, sowie über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss
des Vorstandes.
In
Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann
die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand
kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches die Meinung
der Mitgliederversammlung einholen.
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