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Die Grundlage der Arbeit der Untersuchungskommission ist:
1.. Der Beschluss des Landesrates von 28.07.2005
Der Antrag auf Bildung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu
Finanzlage des Landesverbandes NRW und zur Überprüfung der Wahlkampffinanzierung
aus deren Reihen des Landesrates wurde mit vier (4)
Gegenstimmen und sieben (7) Enthaltungen angenommen.
2.. §7 (1) 1. der Bundessatzung über die Einrichtung von
Untersuchungskommissionen.
3.. Die Bundesschiedsordnung. Hier sei insbesondere auf §13 hingewiesen, der
besagt:
Die mündliche Verhandlung ist parteiöffentlich.
Im Sinne dieser Vorschriften und mit der Überzeugung, dass intransparente
Vorgänge nur in einem transparenten Verfahren aufgeklärt werden können, hat sich
die Untersuchungskommission für ein parteiöffentliches Verfahren entschieden.
Die Kommission hat in der Zeit vom 06.08.05 bis zum 24.08.05 sechsmal und
insgesamt 43 Stunden gemeinsam getagt. Hinzu kommen die von jedem einzelnen
Mitglied allein erbrachten Leistungen. Insgesamt verfügt der Ausschusses nach
seiner bisherigen Recherchetätigkeit über mehr als 350 Seiten eigen
zusammengetragenen Materials und zusätzlich rund 50 Seiten Informationsmaterial,
das ihm vom Landesvorstand zur Verfügung gestellt wurde.
Der Landesvorstand hat bei der Untersuchung nicht aktiv mitgearbeitet,
Informationen und Dokumente mussten von uns gezielt abgefragt werden.
Angeforderte Unterlagen wurden zum Teil nicht zur Verfügung gestellt. Wie oben
erwähnt bekamen wir die Mehrzahl des Materials nicht vom Landesvorstand
direkt. Ein Interesse des Landesvorstands an der Aufklärung der Vorgänge ließ
sich für uns daraus nicht ableiten.
Am 21.08.05 weigerten sich Hüyyeyin Aydin, Britta Pietsch und Katharine
Schwabedissen, Fragen der Untersuchungskommission parteiöffentlich zu
beantworten. Es wurde vorgebracht die parteiöffentliche Anhörung führe dazu,
dass Teilaspekte der Untersuchung vorab bekannt würden, was schädliche Folgen
haben könne. Bereit zur Aussage waren Günther Albert und Gerhard Schepper.
Weitere Aufklärung konnte auch die Zusammenarbeit mit den Revisoren nicht
bringen, denen die Erstellung eines ordentlichen Revisionsberichtes nicht
möglich war.
Die Untersuchung konzentrierte sich bisher ausschließlich auf die
Finanzlage des Landesverbandes, die Finanzierung der Landtagswahl und den
Vertrag mit der Agentur consens. Dabei wurden folgende Erkenntnisse erzielt:
1.. Die Agentur consens war mit einzelnen Mitgliedern des Landesvorstandes
lange vor Vertragsabschluss im Gespräch.
2.. Es wurden keine alternativen Angebote von Werbeagenturen vorgelegt, anhand
derer man die Preiswürdigkeit des consens Angebotes überprüfen könnte.
Detaillierte Leistungsbeschreibungen für den Vertragsumfang lagen ebenfalls
nicht vor.
3.. Die Beauftragung von consens wurde vom Landesvorstand am 4.3.05 nach einer
Präsentation beschlossen.
4.. Den Landesvorstandsmitgliedern wurde im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung
gesagt, Vertragspartner von consens sei der Bundesvorstand. Für die
Landesvorstandsmitglieder entstand der Eindruck, der Landesverband brauche für
die Kosten dieses Vertrages nicht aufzukommen. Es wurden keine Mittel dafür in
die Finanzplanung des Landtagswahlkampf eingestellt. Es liegt uns jedoch auch
keine schriftliche Erklärung des Bundesvorstands vor, diese Kosten zu
übernehmen.
5.. Sowohl der Vorvertrag vom 11.3.05 als auch der Vertrag vom 12.4.05 sind auf
den Landesverband NRW ausgestellt.
6.. Weder Vorvertrag noch Vertrag haben dem Landesvorstand auch auf mehrmaliges
Nachfragen nicht vorgelegen.
7.. Der Vorvertrag wurde alleine von Axel Troost "i.A." unterschrieben, der
Vertrag alleine von Hüsseyin Aydin. Beides stellt einen Verstoß gegen das BGB
dar, nach dem die geschäftsführenden Vorstände nur gemeinsam
unterschriftsberechtigt sind.
8.. Es gab keine Geschäftsordnung des Landesvorstandes, die eine andere
Zeichnungsberechtigung ausgewiesen hätte.
9.. Es gab nach unserer Kenntnis keinen plausiblen Grund, der ein solches
Abweichen von der Gesetzeslage nahe gelegt hätte.
10.. Der Vertrag enthält eine Klausel, nach der die Agentur consens zunächst ca.
43000,- € ihrer Forderungen nicht berechnet, wenn eine Beauftragung für den
Bundestagswahlkampf 2006 erfolgt. Die Einhaltung dieser
Klausel konnte der Landesverband zu keinem Zeitpunkt sicherstellen.
11.. In der Folge stellte consens dem Landesverband zunächst 17400,- € in
Rechnung. Dieser Betrag wurde durch ein zusätzliches Darlehen aufgebracht. Damit
war die in 2006 zu erwartenden Wahlkampfkostenrückerstattung von 90994,- € durch
Darlehen bereits überbucht.
12.. Es bleibt eine gültige Restforderung von ca. 43000,- € offen, die consens
jederzeit fällig stellen kann. Durch diese Forderung ist der Landesverband von
Insolvenz bedroht. Zur Begelichung dieser Forderung wird
der Landesverband nach eigener Liquiditätsplanung weder jetzt noch in 2006 aus
eigener Kraft in der Lage sein.
13.. Es soll Verhandlungen mit consens geben, um diese Forderungen durch
Aufträge des Bundes oder anderer Landesverbände zu kompensieren. Über Inhalt und
Stand dieser Verhandlungen wurden wir nicht informiert.
Die bisherigen Untersuchungen haben keine Widersprüche zum Inhalt der
"Gemeinsamen Stellungnahme von Günther Albert, Edith Bartelmus-Scholich, Gerhard
Schepper, Susanne Steinbrecher und Danielle Tonnerre", die zum Einsetzen dieser
Untersuchungskommission durch den Landesrat führte, aufgezeigt.
Die Untersuchungskommission glaubt, dass sie bei ihrer bisherigen Arbeit
nur "die Spitze des Eisberges" aufgedeckt hat. Es konnte nur ein Teil des
Finanzgebahrens im Landtagswahlkampf untersucht werden. Und es fehlt ganz
besonders die Untersuchung, wie mit den sich abzeichnenden finanziellen
Problemen und deren Kritikern umgegangen wurde. Die Untersuchungskommission
bittet den Landesrat deshalb in zwei Punkten um seine ausdrückliche
Unterstützung:
1.. Die Untersuchungskommission bittet den Landesrat, ihre satzungsmäßigen
Rechte - insbesondere was Transparenz und Parteiöffentlichkeit angeht - zu
bestätigen und sie, wenn notwendig, bei deren Durchsetzung zu unterstützen.
2.. Die Untersuchungskommission bittet den Landesrat darum, die
Untersuchungen weiterführen zu können, bis der Auftrag entsprechend dem
Beschluss vom 28.7.05 erfüllt ist.
Wuppertal, den 28.8.2005
Andreas Spannagel, Eckhard Scholz, Helmut Laubmeyer, Peter Schulte, Peter
Wietheger, Ulrich Knur
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